Gesetze u.Verordnungen - www.rgzv-schiffweiler.de - Rassegeflügelzuchtverein Schiffweiler - Saarland

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letzte Änderung
04. Dezember 2023
Rassegeflügelzuchtverein Schiffweiler e.V.
seit 1908
gemeinnützig anerkannt
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Tierseuchenkasse


Alle Tierhalter, ob Hobbyhalter oder gewerblicher Tierhalter sind auf der Grundlage des §20 Tiergesundheitsgesetz verpflichtet Beiträge in die Tierseuchenkasse zu entrichten. Die aktuellen Beitragsätze sind in der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Saarland http://www.tsk-sl.de/ geregelt.
Entsprechende Artikel finden Sie auch in der rechten Spalte in "Gesetze und Verordnungen"

Beachten Sie bitte auch, dass Sie ihre Tierhaltung bei dem, nach der Viehverkehrs-Verordnung (siehe rechte Spalte), zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz (LAV), Konrad-Zuse-Straße 11, 66115 Saarbrücken, (E-Mail: poststelle@lav.saarland.de) ebenso anmelden (Anzeigepflicht gem. § 26 VVVO) müssen, wenn Sie eine Tierhaltung beginnen.

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